Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern

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Aktuelles · 29.04.2025

Warenursprung und Präferenzen

Chile tritt REX-Abkommen bei

Illustration: Stift

Seit dem 1. Februar 2025 nimmt Chile am REX-Verfahren (Registrierter Ausführer) teil, wodurch sich Änderungen bei den Präferenzursprungsnachweisen ergeben. Die Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 sowie Erklärungen auf der Rechnung sind nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Dt. Zollverwaltung (www.zoll.de) zur Verfügung.

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