Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern

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Aktuelles · 12.02.2016

Neue Verordnung für EU-Kontrollgeräte

Am 1. März 2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Kraft getreten. Ziel der neuen Verordnung ist es die derzeit eingesetzten digitalen Kontrollgeräte weiterzuentwickeln. Ziel ist es u.a., dass die Kontrollgeräte zusätzliche Daten verarbeiten können und die Möglichkeit der Manipulation verhindert wird.

Illustration: Stift

Was sind die wesentlichen Änderungen?

  • Warnung des Fahrers durch ein optisches bzw. ein akutisches Signal (Artikel 6)
  • Speicherung des Standortes des Fahrzeuges zu Beginn und Ende der Arbeitszeit (Artikel 8)
  • Fernabfrage von Daten (Artikel 9)
  • Schulungs- und Unterweisungspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal (Artikel 33)
  • Besondere Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des Kontrollpersonals (Artikel 39)
  • Änderungen an der VO (EG) Nr. 561/2006 (Artikel 45)
  • die sog. “Handwerkerregelung” gilt nunmehr in der gesamten Europäischen Union
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