Ziel des Abkommens ist die Schaffung eines Handelsraumes mit einheitlichen Ursprungsregeln und einheitlicher Dokumentation. So können künftig Ursprungserzeugnisse zollfrei in die beteiligten Mitgliedsstaaten eingeführt werden.
Die Bildung Bayern informiert über die korrekte Anwendung der Präferenzregeln, künftige Abkommen oder den Status des "Ermächtigten Ausführers" auch in den Seminaren zum Thema "Warenursprung und Präferenzen". Selbstverständlich ist das Seminarangebot auch individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen buchbar.