Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern

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Aktuelles · 02.03.2017

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

Wie die Zollverwaltung auf ihrer Internetseite mitteilt werden die vor dem 01. Mai 2016 unbefristet erteilten zollrechtlichen Bewilligungen auf der Grundlage des Unionszollkodex neu bewertet.

Illustration: Stift

Mit den Neubewertungen wird im I. Quartal 2017 begonnen und erfolgt zeitlich gestaffelt – abhängig von der Bewilligungsart.

Detaillierte Informationen zum Ablauf bzw. zur Neubewertung stehen unter www.zoll.de zur Verfügung.

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