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Aktuelles · 21.09.2017

Freihandelsabkommen EU/Kanada (CETA)

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 238/9 vom 16. September 2017 wurde nunmehr die Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der EU veröffentlicht.

Illustration: Stift

Damit ist der Handelsteil des Abkommens ab dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar.

Das Merkblatt mit weiterführenden Informationen wurde seitens der Zollbehörden entsprechend angepasst (www.zoll.de).

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