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Aktuelles · 15.04.2026

Freihandelsabkommen EU-Mercosur

Vorläufige Anwendung ab dem 01. Mai 2026

Illustration: Stift

Wie die Europäische Kommission bekanntgegeben hat, kann das Interimshandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ab dem 01. Mai 2026 vorläufig angewendet werden.

Die WuP‑online‑Datenbank wird zum 1. Mai 2026 entsprechend aktualisiert.

Quelle: zoll.de

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