Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern

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Aktuelles · 12.04.2016

Frankreich – Mitarbeiterentsendung

Offensichtlich werden an der deutsch-französischen Grenze verstärkt Kontrollen - auch im Hinblick auf etwaige Meldepflichten bei der Mitarbeiterentsendung - durchgeführt

Illustration: Stift

Wer Mitarbeiter nach Frankreich entsendet unterliegt bestimmten Meldepflichten bei der zuständigen französischen Arbeitsinspektion. Außerdem muss ein Vertreter in Frankreich bestimmt werden der der Arbeitsinspektion (z.B. bei Kontrollen) für Fragen zur Verfügung steht. Bei Fragen rund um die Mitarbeiterentsendung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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