Die Änderungen umfassen u.a. Kapitel III Rettungsmittel und -vorrichtungen und Kapitel V Sicherung der Seeschifffahrt.
In Kürze ist die 27. Änderungsverordnung zu erwarten – diese wird dann auch die Vorgaben zur verpflichtenden Containerverwiegung ab 01. Juli 2016 beinhalten.