Die Registrierung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beginnt ab dem 01. Januar 2017. Für die Registrierung als REX ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das elektronisch ausgefüllte Antragsformular Nr. 0442, dessen Verwendung verbindlich ist, steht im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung online zur Verfügung. Der mit den erforderlichen Angaben vervollständigte Antrag ist auszudrucken und unterschrieben dem örtlich zuständigen Hauptzollamt zuzuleiten. Die Bearbeitung der Anträge durch die Hauptzollämter ist erst ab Januar 2017 möglich. (Quelle: www.zoll.de)