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Aktuelles · 22.06.2016

Ägypten – Ursprungserklärungen auf der Handelsrechnung

Wie die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Internetseite mitteilt, werden Ursprungserklärungen auf Handelsrechnungen seitens der ägyptischen Zollverwaltung nur dann anerkannt wenn von der Rechnung ausschließlich Ursprungswaren erfasst werden.

Illustration: Stift

Um Problemstellungen beim Import in Ägypten zu vermeiden sollten getrennte Handelsrechnungen (für Artikel mit und ohne Präferenzursprung) ausgestellt werden.

Quelle: zoll.de

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