Die Antragsfrist für die Anträge der Förderperiode 2018 (Weiterbildung) endet zum 30. November 2018.
Gefördert werden überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkataloges zur Richtlinie „Weiterbildung“, z. B. Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten.
Gerne beraten wir Sie rund um das Thema "Fördermittel".