Was sind die wesentlichen Änderungen?
- Warnung des Fahrers durch ein optisches bzw. ein akutisches Signal (Artikel 6)
- Speicherung des Standortes des Fahrzeuges zu Beginn und Ende der Arbeitszeit (Artikel 8)
- Fernabfrage von Daten (Artikel 9)
- Schulungs- und Unterweisungspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal (Artikel 33)
- Besondere Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des Kontrollpersonals (Artikel 39)
- Änderungen an der VO (EG) Nr. 561/2006 (Artikel 45)
- die sog. “Handwerkerregelung” gilt nunmehr in der gesamten Europäischen Union