Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern

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Aktuelles · 05.04.2016

Anwendung des Unionszollkodex ab 01. Mai 2016

Ab dem 1. Mai 2016 ist in der Europäischen Union der neue Unionszollkodex (UZK) gültig. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447) sind am bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.

Illustration: Stift

Für Unternehmen stellen sich insofern viele Fragen: welche Konsequenzen ergeben sich für zollrechtliche Bewilligungen oder auch den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten? Müssen evtl. Prozesse im Unternehmen angepasst werden?

Wir informieren Sie gerne über die wesentlichen Änderungen (z.B. im Ursprungs-/Präferenzrecht, Zollwertrecht, Verbindliche Zolltarifauskünfte, Zugelassener Ausführer, Bewilligung AEO) telefonisch oder per Mail.

Zum Thema „Unionszollkodex“ bieten wir darüber hinaus am 12., 19. und 20. April weitere Informationsveranstaltungen an (www.bildung-bayern.com/termine).

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