Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern

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Aktuelles · 11.04.2016

Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern ab dem 1. Juli 2016

Ein überladener Container kann unter Umständen die Stabilität eines Schiffes gefährden – insofern wurden seitens der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO neue Regelungen zum Wiegen von Containern erlassen. Diese treten zum 01. Juli 2016 in Kraft – die Verladung von Frachtcontainern ist dann nur noch möglich, wenn die verifizierte Bruttomasse vorher dokumentiert wurde.

Illustration: Stift

Das Bundesministeriium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit der Umsetzung die BG Verkehr – Dienststelle Schiffssicherheit – beauftragt.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zwischen zwei Methoden zu wählen:

Verwiegung des Containers (verladen/versiegelt) durch eine zertifizierte Wiegeeinrichtung (Methode 1)

Berechnung des Bruttogewichtes (Versandstücke + Verpackung + Eigengewicht des Containers) – die Nutzung dieser Methode muss zertifiziert und zugelassen sein (Methode 2)

Eine Übersicht über die beabsichtigten Änderungen sowie ein Fragen-/Antwortkatalog steht im Internet unter http://www.deutsche-flagge.de/de/sicherheit/ladung/container zur Verfügung.

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