Künftig müssen die enthaltenen Schadstoffe angegeben werden (z.B. bei der Einfuhr von elektronischen Geräten oder Unterhaltungselektronik). Die Einhaltung der Vorschriften wird genauestens überwacht. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen dann nur noch Waren importiert, gehandelt oder genutzt werden die auch den Anforderungen nach RoHS 2.0 entsprechen (english.mofcom.gov.cn/).