Wer Mitarbeiter nach Frankreich entsendet unterliegt bestimmten Meldepflichten bei der zuständigen französischen Arbeitsinspektion. Außerdem muss ein Vertreter in Frankreich bestimmt werden der der Arbeitsinspektion (z.B. bei Kontrollen) für Fragen zur Verfügung steht. Bei Fragen rund um die Mitarbeiterentsendung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.