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Aktuelles · 19.05.2016

BAFA informiert über Iran-Embargo

Obwohl die Wirtschaftssanktionen im Januar aufgehoben wurden bestehen die Embargo-Maßnahmen weiter und Unternehmen unterliegen nach wie vor einer Prüfpflicht

Illustration: Stift

Ein neues Merkblatt auf der Internetseite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – www.bafa.de – informiert u.a. über die aktuelle Rechtslage und welche Verbote auch weiterhin gültig sind. Außerdem beinhaltet das Merkblatt allgemeine Hinweise zu Anträgen mit Bestimmung Iran.

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