Ein neues Merkblatt auf der Internetseite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – www.bafa.de – informiert u.a. über die aktuelle Rechtslage und welche Verbote auch weiterhin gültig sind. Außerdem beinhaltet das Merkblatt allgemeine Hinweise zu Anträgen mit Bestimmung Iran.