Dies ist ein weiterer Schritt für die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Beziehungen. Allerdings sind Unternehmen auch weiterhin verpflichtet, die bestehenden güter- und personenbezogenen Sanktionen eingehend zu prüfen.
Quelle: bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=771182.html