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Aktuelles · 28.08.2016

Schweiz: Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Zum 01. Januar 2017 wird in der Schweiz die "Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe" (LSVA) angepasst

Illustration: Stift

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe muss für alle Motorfahrzeuge (und Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t entrichtet werden, die Gütertransporte durchführen, die im In- oder Ausland zugelassen wurden und auf dem öffentlichen Straßennetz der Schweiz unterwegs sind.

Die Abgabe ist abhängig vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe und den in der Schweiz gefahrenen Kilometern.

Weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung (www.zoll.admin.ch) zur Verfügung.

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