Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern

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Aktuelles · 07.04.2017

Güterkraftverkehr in der Landwirtschaft

Bei einer Abstimmung zwischen BMVI und Bundesverband Lohnunternehmen e.V. wurde nochmals das Thema Güterkraftverkehr vs. Landwirtschaft besprochen

Illustration: Stift

Die Ausnahmen für die Landwirtschaft sind in §2 des Güterkraftverkehrsgesetzes eindeutig definiert:

– für eigene Zwecke

– im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

– im Rahmen eines Maschinenringes oder vergleichbaren Zusammenschlusses

Gütertransporte für Dritte unterliegen eindeutig dem Güterkraftverkehrsgesetz!!

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