Damit ist der Handelsteil des Abkommens ab dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar.
Das Merkblatt mit weiterführenden Informationen wurde seitens der Zollbehörden entsprechend angepasst (www.zoll.de).
Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern
Aktuelles · 21.09.2017
Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 238/9 vom 16. September 2017 wurde nunmehr die Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der EU veröffentlicht.
Wir beraten Sie gern persönlich: telefonisch unter 0991 37927324 oder per E-Mail an info@bildung-bayern.com.