Bei der Festlegung der Mauthöhe dürfen – gemäß EU-Richtlinie – ausschließlich Kosten für Infrastruktur eingerechnet werden – seitens des Bundes wurden jedoch auch Kosten für die Verkehrspolizei mitberücksichtigt. Entsprechend ist die deutsche Lkw-Maut jedenfalls in der Höhe, in welcher diese auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhte, europarechtswidrig (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2020, C-321/19). Unternehmen, die Maut entrichtet haben, können vom Bund die Rückerstattung der zu viel bezahlten Maut fordern. Zurückgefordert kann zumindest der Mautanteil, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte.