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Aktuelles · 24.11.2020

Rückerstattung LKW-Maut

Der EuGH hat am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen EU-Recht verstößt.

Illustration: Stift

Bei der Festlegung der Mauthöhe dürfen – gemäß EU-Richtlinie – ausschließlich Kosten für Infrastruktur eingerechnet werden – seitens des Bundes wurden jedoch auch Kosten für die Verkehrspolizei mitberücksichtigt. Entsprechend ist die deutsche Lkw-Maut jedenfalls in der Höhe, in welcher diese auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhte, europarechtswidrig (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2020, C-321/19). Unternehmen, die Maut entrichtet haben, können vom Bund die Rückerstattung der zu viel bezahlten Maut fordern. Zurückgefordert kann zumindest der Mautanteil, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte.

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