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Aktuelles · 04.01.2021

Präferenzabkommen EU-Kanada

Draw-Back-Verbot im Warenverkehr mit Kanada

Illustration: Stift

Das Präferenzabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada ist seit dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar.

Artikel 2.5 des CETA-Abkommens sieht ein Draw-Back-Verbot vor. Nach Absatz 3 dieses Artikels findet das Draw-Back-Verbot drei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens Anwendung. Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission gilt das Draw-Back-Verbot insofern ab dem 21. September 2020.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2020/wup_warenverkehr_kanada1.html

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