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Aktuelles · 09.02.2021

BAFA _ Genehmigungserteilung

Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1. März 2021

Illustration: Stift

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlässt ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts nur noch in elektronischer Form.

Eine zusätzliche Übersendung der Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können.

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/20210139_einfuehrung_elektronische_genehmigungserteilung.html

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