Bis zum 01. Oktober 2021 besteht für deutsche Unternehmen noch die Möglichkeit, die die Antragsunterlagen für CEMT-Jahresgenehmigungen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) einzureichen, die dann in 2022 gültig sind. Antragsschluss ist der 1. Oktober 2021 – dies gilt sowohl für Wiedererteilungen als auch für Neuerteilungen (www.bag.bund.de).