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Aktuelles · 13.05.2025

System PoUS – Proof of Union Status/Änderungen zum 1. Juli 2025

Statusnachweise T2L und T2LF

Illustration: Stift

Seit dem 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte ausschließlich elektronisch über das System PoUS ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet.

Rechnungen oder Beförderungspapiere mit einem Wert von mehr als 15.000 Euro können bisher weiterhin als Statusnachweise genutzt werden. Diese sind jedoch nur noch bis zum 30. Juni 2025 als Statusnachweise zugelassen, ab dem 1. Juli 2025 ist das System PoUS zu verwenden.

Quelle: zoll.de

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