Wie die Europäische Kommission bekanntgegeben hat, kann das Interimshandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ab dem 01. Mai 2026 vorläufig angewendet werden.
Die WuP‑online‑Datenbank wird zum 1. Mai 2026 entsprechend aktualisiert.
Quelle: zoll.de
Außenwirtschafts- und Verkehrsakademie in Niederbayern
Aktuelles · 15.04.2026
Vorläufige Anwendung ab dem 01. Mai 2026
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