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Aktuelles · 21.04.2026

Erteilung von zollrechtlichen Bewilligungen

Künftig Angabe der Steuer-ID erforderlich

Illustration: Stift

Künftig wird in den Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen auch die Steuer-ID abgefragt werden. Hintergrund ist das Bewilligungskriterium des Art. 39 Buchst. a) des Unionszollkodexes (UZK). Demnach darf der Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- oder steuerrechtliche Vorschriften im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit begangen haben.

Quelle: zoll.de

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